KI-Transparenz
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Wer zur Kennzeichnung von KI berät, sollte die eigene Website danach ausrichten und vorzeigen können, wie. Diese Seite dokumentiert, wo auf zwiener.it Künstliche Intelligenz beteiligt ist, wo nicht, und wer die Verantwortung trägt.
Geltungsbereich: zwiener.it und www.zwiener.it einschließlich der englischen Fassung unter /en/. Für die Dienste auf Subdomains gilt ergänzend Abschnitt 5 dieser Seite.
1. Bilder
Diese Website verwendet keine KI-generierten Bilder. Das einzige Foto ist ein echtes Porträt. Favicon und Vorschaubilder sind typografische Grafiken, gesetzt aus den Schriften der Marke.
KI-generierte Logo-Entwürfe gab es. Sie wurden im Juli 2026 verworfen, die Marke ist seitdem reine Typografie. Nicht jede Stelle, an der KI etwas erzeugen kann, ist eine Stelle, an der sie es sollte.
2. Texte
Die Texte dieser Website entstehen mit KI-Unterstützung, konkret mit Claude von Anthropic. Ich prüfe sie, schreibe sie um und gebe sie frei. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei mir.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht dafür nicht: Artikel 50 Abs. 4 betrifft KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, und nimmt Texte unter redaktioneller Verantwortung aus. Diese Website fällt in keine der beiden Kategorien. Ich nenne den KI-Einsatz trotzdem, weil ich dieselbe Auskunft von jedem erwarte, der mir eine Unterlage vorlegt.
3. Chat und Kontakt
Auf dieser Website gibt es keinen Chatbot und kein Kontaktformular. Das ist eine bewusste Entscheidung, keine Lücke. Kontakt läuft per E-Mail, und am anderen Ende liest ein Mensch. Die Offenlegungspflicht für interaktive KI-Systeme nach Artikel 50 Abs. 1 betrifft diese Website deshalb nicht.
4. BotCore: Offenlegung als Produkteigenschaft
Wie die Offenlegung bei einem interaktiven KI-System aussieht, wenn man sie ernst nimmt, zeigt BotCore, eine Chatbot-Plattform, die ich entwickle: Jedes Chat-Widget zeigt beim Öffnen an, dass eine KI antwortet. Der Hinweis bleibt stehen, bis der Nutzer ihn schließt, er wird von Screenreadern angesagt, und kein Kunde kann ihn abschalten.
Dahinter steht der Kern von Artikel 50 Abs. 1. Die Vorschrift verlangt vom Anbieter, das System so zu konzipieren, dass die Offenlegung erfolgt, nicht nur erfolgen kann. Ein Hinweisfeld, das ein Betreiber leer lassen darf, erfüllt die Pflicht nicht. Und wer in einer Kette aus Entwicklung, Vertrieb und Einsatz welche Rolle trägt, ist die erste Frage jeder Art.-50-Prüfung, denn an ihr hängen alle weiteren Pflichten.
5. KI-Dienste auf Subdomains
Die Dienste AIGuard (aiguard.zwiener.it) und AILeads (aileads.zwiener.it) erzeugen KI-gestützte Auswertungen und Texte. Welche Daten sie verarbeiten und welche KI-Anbieter dabei zum Einsatz kommen, beschreibt Abschnitt 4 der Datenschutzerklärung. AIGuard führt zusätzlich eigene Hinweise unter aiguard.zwiener.it/privacy.
6. Prüfmaßstab und Fragen
Maßstab dieser Seite sind die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 (C(2026) 5054 final vom 20.07.2026). Die Seite wird aktualisiert, wenn sich am KI-Einsatz etwas ändert, nicht auf Vorrat.
Fragen zur Kennzeichnung beantworte ich per E-Mail: joerg@zwiener.it
Stand: 24. August 2026 · zuletzt geprüft am 24. August 2026